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Betriebliche Altersvorsorge abschließen

Ihre Zusatzrente mit Arbeitgeberzuschuss

Sichern Sie sich bis zu 322€ monatlich steuer- und sozialabgabenfrei plus mindestens 15% Zuschuss vom Arbeitgeber. Profitieren Sie von über 25 Jahren Beratungserfahrung mit Andreas Teufel und Ralf-Jochen Klein in Stuttgart.

Die betriebliche Altersvorsorge ist Ihr Recht und Ihre Chance auf eine entspannte Zukunft. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Nutzen Sie diese Möglichkeit und bauen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine solide Zusatzrente auf.

Mit der Württembergischen Versicherung und unserer lokalen Expertise in Stuttgart stehen Ihnen erfahrene Partner zur Seite.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge? Ihre Zusatzrente erklärt

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland und eine der wichtigsten Formen der Vorsorge für Ihr Alter. Während die gesetzliche Rente als Grundversorgung dient, schließt die betriebliche Altersversorgung die entstehende Rentenlücke und sichert Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand.

Bereits über 19 Millionen Deutsche nutzen die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (Quelle: Statista). Der Staat fördert diese Form der Versorgung aktiv, da er erkannt hat, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Die Rentenlücke zwischen dem letzten Bruttoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente beträgt oft 40% oder mehr.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge für Ihre spätere Betriebsrente um. Dieser Prozess wird Entgeltumwandlung genannt und ist seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch attraktiver geworden.

Der große Vorteil: Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, während Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, mindestens 15% zu Ihren Beiträgen dazuzugeben.

Ihr Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge seit 2002

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit bieten, Teile Ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver gemacht. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen mindestens 15% der gesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss zahlen. Seit 2022 gilt diese Verpflichtung auch für bestehende Verträge.

Als erfahrene Berater in Stuttgart unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen und die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.

3 Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Durchführungswege realisiert werden. Jeder Weg hat seine spezifischen Vorteile und eignet sich für unterschiedliche Zielgruppen.

Direktversicherung für alle Arbeitnehmer

Der beliebteste und am weitesten verbreitete Durchführungsweg. Ihr Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf Ihr Leben ab und zahlt die Beiträge aus Ihrem umgewandelten Bruttogehalt.

Die Direktversicherung eignet sich für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Einkommen oder der Unternehmensgröße.

Unterstützungskasse für höhere Einkommen

Besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und Führungskräfte interessant. Bei der Unterstützungskasse zahlt der Arbeitgeber die Beiträge an eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung.

Für Gutverdiener bietet dieser Durchführungsweg erhebliche Steuervorteile, da Beiträge unbegrenzt steuerfrei einbezahlt werden können.

Bilanzoptimierte Direktzusage für Geschäftsführer

Bei der bilanzoptimierten Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt, Ihnen eine Betriebsrente zu zahlen. Dieser Durchführungsweg wird hauptsächlich für Geschäftsführer und Gesellschafter genutzt.

Die bilanzoptimierte Direktzusage bietet maximale Flexibilität bei der Einzahlung der Beiträge. Neben ratierlichen Beiträgen sind auch Einmalzahlungen möglich.

Entgeltumwandlung: So wandeln Sie Ihr Bruttogehalt in Rente um

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts und lassen diesen Betrag direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen. Auf den umgewandelten Betrag zahlen Sie bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuern und keine Sozialabgaben. Das sind im Jahr 2025 monatlich 322 Euro.

Praktisches Beispiel:

Sie verdienen 4.000 € brutto und entscheiden sich für eine Entgeltumwandlung von 200 € monatlich. Ihr Steuerbruttogehalt reduziert sich auf 3.800 €. Bei einem Steuersatz von 30% und Sozialabgaben von 20% sparen Sie 100 € an Steuern und Sozialabgaben. Ihr tatsächlicher Nettoverlust beträgt also nur 100€, während 200 € in Ihre Altersvorsorge fließen.

BruttogehaltEntgeltumwandlungSteuerersparnisErsparnis SozialabgabenNettoverlust
3.000€100€25€20€55€
4.000€200€60€40€100€
5.000€322€105€65€152€

Zusätzlich zu Ihrer Ersparnis zahlt Ihr Arbeitgeber mindestens 15% der gesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss dazu. In unserem Beispiel sind das weitere 20 € monatlich. Ihre effektiven Kosten für 200 € Altersvorsorge betragen somit nur 80 € netto.

Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% extra vom Chef

Arbeitgeber müssen seit 2019 bei Neuverträgen mindestens 15% der gesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss zahlen. Seit 2022 gilt diese Verpflichtung auch für bestehende Verträge.

Die Berechnung ist einfach:

Wenn Sie 200 € monatlich umwandeln, spart Ihr Arbeitgeber etwa 20% Sozialversicherungsbeiträge, also 40 € monatlich. Er ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens 15%, also 30 € monatlich als Zuschuss weiterzugeben.

Steuervorteile und staatliche Förderung

Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge massiv durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit. In der Ansparphase können Sie bei der Direktversicherung bis zu 322 € monatlich sozialversicherungsfrei und bis zu 644 € steuerfrei einzahlen (Stand 2025).

Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, das heißt erst bei der Rentenauszahlung. Da Ihr Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während der Erwerbsphase, profitieren Sie zusätzlich von diesem Steuerstundungseffekt. Seit 2020 gibt es zudem einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen: Die ersten 187,25 € monatlicher Betriebsrente bleiben krankenversicherungsfrei.

Ihre Altersvorsorge ist geschützt

Die betriebliche Altersvorsorge bietet ein hohes Maß an Absicherung. Ihre Ansprüche sind durch verschiedene Mechanismen abgesichert und können auch in Krisensituationen nicht verloren gehen.

Die wichtigste Sicherung ist der Insolvenzschutz, der in der Direktversicherung automatisch gegeben ist. Sollte Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz rutschen, dann gehört Ihre Entgeltumwandlung inkl. dem Arbeitgeberzuschuss automatisch Ihnen und das vom ersten Tag an!

Auch im Todesfall sind Sie und Ihre Hinterbliebenen abgesichert. Die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge enthalten eine Hinterbliebenenversorgung, die Ihren Ehegatten, Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner oder Ihre Kinder im Ernstfall finanziell absichert.

Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber: Mitarbeiter binden und Steuern sparen

Die betriebliche Altersvorsorge ist für jeden Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und im Recruiting. Unternehmen profitieren von loyaleren Mitarbeitern und können sich als attraktiver Betrieb am Arbeitsmarkt positionieren.

Steuervorteile für das Unternehmen

Arbeitgeberzuschuss und reiner Arbeitgeberbeitrag sind als Betriebsausgaben absetzbar. Zusätzlich entfallen bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge.

Einfache Implementierung

Die Einführung erfolgt schrittweise: Beratung durch Experten, Auswahl des Durchführungswegs, Mitarbeiterinformation und Vertragsabschluss.

Rechtssicherheit gewährleisten

Professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihr Betrieb alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Sie von allen Steuervorteilen profitieren.

Betriebliche Altersvorsorge in Stuttgart: Ihre Experten vor Ort

Als erfahrene Berater für betriebliche Altersvorsorge in Stuttgart bieten wir Ihnen persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Andreas Teufel und Ralf-Jochen Klein verfügen über mehr als 25 Jahre kombinierte Erfahrung in der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und kennen die Besonderheiten des regionalen Marktes.

Die Württembergische Versicherung ist seit über 200 Jahren ein verlässlicher Partner für Versicherungen und Altersvorsorge. Als regionaler Marktführer in Baden-Württemberg bietet sie individuelle Lösungen für die betriebliche Altersvorsorge und hat sich durch Stabilität und Leistungsstärke einen ausgezeichneten Ruf erworben.

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Jetzt betriebliche Altersvorsorge abschließen

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen Sie garantiert mehr herausbekommen, als Sie einzahlen. Durch die Kombination aus Steuervorteilen, Sozialabgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss können Sie Ihre Altersvorsorge deutlich effizienter gestalten als mit privaten Produkten.

Warten Sie nicht länger. Jeder Tag, den Sie mit dem Beginn Ihrer betrieblichen Altersvorsorge zögern, kostet Sie Geld. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Rechtsanspruch und sichern Sie sich die staatliche Förderung.

Der erste Schritt ist ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen konkrete Vorschläge unterbreiten. Wir erklären Ihnen alle Optionen, rechnen verschiedene Szenarien durch und begleiten Sie bei der Umsetzung.